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Offizielle des SWWV: Pinzip der Freiwilligkeit

Unsere Offiziellen (Schiedsrichter,  Piloten, Kalkulatoren, Homologatoren, Mitglieder der technischen Kommissionen  und des Vorstandes des FSSW) sind Freiwillige. Bezüglich Wettkämpfen ist die Rolle des SWW, eine Liste von Schiedsrichtern, etc. (Art. 52 der Statuten) für die organisierende Clubs zur Verfügung zu stellen und die Ausbildung dieser Schiedsrichter, etc. zu gewährleisten. Die organisierenden Clubs ihrerseits haben die Pflicht, die Schiedsrichter richtig zu behandeln, ihre Arbeitsabläufe und Entscheidungen zu respektieren, ausser offiziellen Protesten gemäss Reglement IWWF. In Uebereinstimmung mit den internationalen Reglementen sind unsere Schiedsrichter ebenfalls Freiwillige, aber die organisierenden Clubs müssen ihre Hotelkosten, Verpflegung und evtl. den Transport (Art. 62 der Statuten) unterstützen. Andere nationale Verbände finanzieren ebenfalls nicht die Teilnahme der Schiedsrichter an Wettkämpfen, welche durch ihre dem Verband angeschlossenen Clubs organisiert werden, sei es für Wasserski oder Wakeboard. Die Clubs sind selbstverständlich frei, die von Ihnen eingeladenen Schiedsrichter zu entschädigen. Der SWWV fördert jedoch das Prinzip der Freiwilligenarbeit, das die Grundlage jedes Vereinslebens ist und Symbol der Sport-Spirits den wir beiden Jugendlichen fördern.

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