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Verpflichtung der Einsendung der Club-Mitgliederliste (Art. 19 der SWWV-Statuten)

Die Clubs sind gestützt auf die Verbandsstatuten verpflichtet ihre Mitgliederliste abzuliefern. Der Verbandsbeitrag wird nur für die Aktivmitglieder in Rechnung gestellt (min. 10, max. 135). Untenstehend der Link zum Beispiel über die abzuliefernden Angaben.

 

Termine:

31. März : Letzter Termin für die Abgabe der Mitgliederlisten durch die Clubs
April:        Versand Rechnungen für Clubbeiträge 

 

Nachfolgend finden Sie den Link zur Vorlage für die einzureichende Mitglieder-Adressliste:

 

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